Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Händler
Stand: 20.05.2026 · Version 1.0
secondspin.de. Sie gelten nicht für Privatverkäufer; für diese gilt eine eigene Nutzungsvereinbarung.§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner und Vorrang
(1) Diese Händler-AGB regeln ausschließlich Verträge zwischen
- Paul Georgi (Einzelunternehmer), handelnd unter „Second Spin 24",
Heegwaldstraße 16, 65451 Kelsterbach, vertreten durch den Inhaber Paul Georgi. Das Unternehmen ist nicht im Handelsregister eingetragen (Einzelunternehmen); eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht nicht (nachfolgend „SecondSpin" oder „wir"), - und gewerblichen Anbietern im Sinne von § 14 BGB („Händler" oder „Du"), die auf SecondSpin gebrauchte Kompletträder (Felgen-Reifen-Kombinationen), Felgen, Reifen und Zubehör anbieten möchten.
(2) Diese AGB gelten in der jeweils zum Zeitpunkt der Registrierung bzw. der Beauftragung gültigen Fassung als ausschließliche Grundlage des Vertrages. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Händlers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, SecondSpin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Soweit zwischen SecondSpin und dem Händler eine individuelle schriftliche Vereinbarung (z. B. Rahmenvertrag, Sondervereinbarung über Provisionen oder Gebühren) besteht, geht diese den Regelungen dieser AGB vor.
(4) Diese Händler-AGB gelten zusätzlich zu und unbeschadet der allgemeinen Nutzungsbedingungen der Plattform sowie der Datenschutzerklärung. Im Konfliktfall gehen Regelungen dieser Händler-AGB den allgemeinen Nutzungsbedingungen vor, soweit sie das gewerbliche Anbieterverhältnis betreffen.
(5) Diese AGB sind ausschließlich für gewerbliche Nutzer i. S. d. § 14 BGB bestimmt. Verbraucherschutzvorschriften (insbesondere die §§ 312 ff. BGB) finden auf das Verhältnis zwischen SecondSpin und Händler keine Anwendung.
§ 2 Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser AGB gelten folgende Begriffe:
- Plattform: Die unter
secondspin.deund allen Unterseiten erreichbare Online-Vermittlungsplattform für gebrauchte Kompletträder und Felgen, einschließlich der Händler-Backoffice-Bereiche unter/haendler/*. - Händler-Account / Händler-Konto: Der nach erfolgreicher Verifizierung freigeschaltete persönliche Bereich des Händlers.
- Inserat / Listing: Ein vom Händler eingestelltes Angebot eines konkreten Produkts mit Beschreibung, Fotos, technischen Daten und Preis.
- Käufer: Ein registrierter Nutzer der Plattform, der ein Inserat des Händlers anfragt oder einen Direktkauf auslöst.
- Kaufvertrag: Der zwischen Händler und Käufer im Einzelfall geschlossene Vertrag über den Erwerb des angebotenen Produkts.
- Verifizierungsstatus:
pending(in Prüfung),verified(freigegeben),suspended(gesperrt) oderrejected(abgelehnt). - P2B-VO: Verordnung (EU) 2019/1150 (Platform-to-Business Regulation).
- DSA: Verordnung (EU) 2022/2065 (Digital Services Act).
§ 3 Leistungen von SecondSpin
(1) SecondSpin betreibt einen Online-Vermittlungsdienst im Sinne von Art. 2 Nr. 2 P2B-VO und einen Vermittlungsdienst im Sinne von Art. 3 lit. g DSA. SecondSpin selbst tritt nicht als Verkäufer der angebotenen Produkte auf und wird nicht Vertragspartei des zwischen Händler und Käufer geschlossenen Kaufvertrages.
(2) SecondSpin bietet dem Händler insbesondere folgende Leistungen:
- a) Bereitstellung eines Händler-Accounts mit Backoffice (Inseratsverwaltung, Inventarübersicht, Bulk-Import, Konversationen, Abrechnungs-Ansicht);
- b) Veröffentlichung der vom Händler eingestellten Inserate auf der Plattform;
- c) Bereitstellung von Such-, Filter- und Vergleichsfunktionen für Käufer;
- d) Bereitstellung eines integrierten Nachrichten- und Angebotssystems zur Kommunikation zwischen Händler und Käufer;
- e) Bereitstellung optionaler technischer Hilfsfunktionen (Fahrzeugkompatibilitäts-Hinweise, Preisorientierung, Versand-Quotes) — diese Hinweise sind ausdrücklich keine Eigenschaftszusicherung des Händlers gegenüber dem Käufer und keine Beratung durch SecondSpin;
- f) E-Mail-Benachrichtigungen über plattformbezogene Ereignisse;
- g) Bereitstellung eines Bewertungs- und Verifikationssystems.
(3) Keine Treuhand- oder Zahlungsabwicklung. Die Zahlungsabwicklung erfolgt unmittelbar zwischen Händler und Käufer (Banküberweisung, PayPal, Barzahlung bei Abholung etc.). SecondSpin nimmt keine Zahlungen entgegen, hält kein Treuhandkonto und ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des ZAG.
(4) Keine Versandabwicklung. SecondSpin organisiert keinen Versand. Versand-Quote-Funktionen sind unverbindliche Informationen.
(5) SecondSpin schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg der Inserate (keine Garantie für Anfragen, Verkäufe, Konversionsraten, Reichweite oder Sichtbarkeit).
(6) SecondSpin behält sich vor, das Leistungsangebot jederzeit weiterzuentwickeln. Wesentliche Funktionsänderungen werden gemäß § 17 mit angemessenem Vorlauf angekündigt.
(7) SecondSpin ist um eine möglichst durchgehende Erreichbarkeit der Plattform bemüht, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeit.
§ 4 Registrierung und Händlerverifizierung
(1) Die Nutzung der Plattform als Händler setzt eine erfolgreiche Registrierung unter /haendler/registrieren und Verifizierung voraus.
(2) Registrieren dürfen sich ausschließlich:
- a) natürliche oder juristische Personen mit voller Geschäftsfähigkeit und uneingeschränkter Vertretungsmacht,
- b) die ein eingetragenes Gewerbe oder einen sonstigen registrierten Geschäftsbetrieb in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der EU bzw. des EWR unterhalten,
- c) die zum Verkauf gebrauchter Kompletträder/Felgen/Reifen rechtlich befugt sind,
- d) und alle für ihre gewerbliche Tätigkeit erforderlichen Genehmigungen vorgenommen haben.
(3) Der Händler ist verpflichtet, wahrheitsgemäße, vollständige und aktuelle Angaben zu machen (Firmenname, Anschrift, vertretungsberechtigte Personen, Handelsregisternummer, USt-IdNr., Kontaktdaten, Bankverbindung, DDG-Verantwortliche/r).
(4) Änderungen sind unverzüglich anzuzeigen (Kontakt: secondspin24.de@gmail.com).
(5) Verifizierung. SecondSpin prüft die Angaben (Telefon, Nachweise, Plausibilitätsprüfungen). Der Status durchläuft die Stufen pending → verified oder pending → rejected. Ein Anspruch auf Verifizierung besteht nicht.
(6) Der Händler ist verpflichtet, seine Zugangsdaten geheim zu halten und SecondSpin bei Verdacht missbräuchlicher Nutzung unverzüglich zu informieren.
(7) Pro Händler ist grundsätzlich ein aktives Händler-Konto zulässig.
§ 5 Inseratsanforderungen und Pflichten des Händlers
(1) Wahrheitspflicht. Der Händler ist verpflichtet, jedes Inserat wahrheitsgemäß, präzise, aktuell und vollständig zu beschreiben (Fahrzeugmodell, Felgengröße, Lochkreis, ET, Nabenbohrung, Reifengröße, Profiltiefe pro Reifen, DOT-Code, Hersteller/Modell, RDKS, Schäden, Saison).
(2) Die hochgeladenen Fotos müssen:
- a) das tatsächliche Produkt zeigen — keine Stock- oder Herstellerfotos,
- b) Schäden erkennbar machen,
- c) keine personenbezogenen Daten Dritter (Kennzeichen, Gesichter) enthalten,
- d) frei von Wasserzeichen oder Verlinkungen auf andere Plattformen sein.
(3) Verboten sind insbesondere Inserate, die:
- a) gefälschte, plagiierte oder rechtsverletzende Produkte betreffen,
- b) gestohlene oder unterschlagene Ware betreffen,
- c) sicherheitsrelevante Mängel verschweigen (Risse, Haarrisse, Verformungen, Reparaturen tragender Felgenstrukturen),
- d) gegen geltendes Recht oder Rechte Dritter verstoßen,
- e) irreführende Werbeaussagen enthalten (unzutreffende OEM-Behauptungen, erfundene Profil-Angaben, gefälschte DOT-Codes),
- f) auf externe Shops oder Affiliate-Ziele verweisen,
- g) bestehende Inserate duplizieren oder spammen.
(4) Verbraucherschutzpflichten des Händlers. Der Händler ist verpflichtet, eigenständig sicherzustellen:
- a) ordnungsgemäße Anbieterkennzeichnung (§ 5 DDG) im Inserat bzw. auf seinem Profil;
- b) gesetzlich vorgeschriebene Verbraucherinformationen (§ 312d BGB i. V. m. Art. 246a EGBGB) inkl. Widerrufsbelehrung;
- c) Einhaltung der Reifenkennzeichnungsverordnung (VO (EU) 2020/740);
- d) Beachtung der Altreifenverordnung und des Verpackungsgesetzes;
- e) umsatzsteuerliche Pflichten (§§ 14, 14a UStG, ggf. § 25a UStG);
- f) eigene AGB und Datenschutzhinweise des Händlers.
Die Einhaltung dieser Pflichten obliegt ausschließlich dem Händler. SecondSpin übernimmt insoweit keine Prüfung und keine Haftung.
(5) Preisangaben müssen vollständig und transparent sein (§ 1 PAngV). Bei Differenzbesteuerung gem. § 25a UStG ist dies eindeutig zu kennzeichnen.
(6) Aktualität. Verkaufte Produkte sind unverzüglich zu deaktivieren; Anfragen sind in angemessener Zeit (Richtwert: 48 Stunden an Werktagen) zu beantworten.
(7) Plattform-Hinweise sind keine Verkäufer-Zusicherungen. Hinweise von SecondSpin (Kompatibilität, Preisorientierung) sind technische Indikationen der Plattform, keine Eigenschaftszusicherung des Händlers.
§ 6 Redaktionelle Kontrolle und Sperrung einzelner Inserate
(1) SecondSpin behält sich vor, Inserate vor und nach Veröffentlichung redaktionell zu prüfen. Eine Prüfpflicht besteht jedoch nicht.
(2) SecondSpin ist berechtigt, einzelne Inserate ohne Vorankündigung zu deaktivieren, wenn:
- a) konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 5 bestehen,
- b) ein Hinweis Dritter gemäß Art. 16 DSA vorliegt,
- c) gesetzliche oder behördliche Anordnungen dies erfordern,
- d) eine erhebliche Beeinträchtigung der Plattform zu befürchten ist.
(3) Der Händler wird unverzüglich unterrichtet, soweit nicht zwingende rechtliche oder Sicherheitsgründe entgegenstehen (Art. 17 DSA).
(4) Dem Händler steht das Beschwerderecht nach § 16 zu.
§ 7 Vertragsschluss zwischen Händler und Käufer
(1) Die Veröffentlichung eines Inserats stellt grundsätzlich kein verbindliches Verkaufsangebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) — sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet (Sofortkauf).
(2) Bei aktivierter Sofortkauf-Funktion gibt der Händler ein verbindliches Angebot ab; der Kaufvertrag kommt mit Annahme durch den Käufer zustande. Mit Annahme wird das Inserat technisch auf reserved gesetzt; SecondSpin haftet nicht für Race-Conditions.
(3) Bei klassischer Kontaktaufnahme kommt der Kaufvertrag durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. SecondSpin ist auch hier nicht Vertragspartei.
(4) Der Händler ist allein verantwortlich für:
- a) Rechnungsstellung,
- b) Versand bzw. Übergabe,
- c) gesetzliche Gewährleistung (§§ 434 ff. BGB),
- d) Widerrufsabwicklung gegenüber Verbrauchern,
- e) Reklamationsbearbeitung,
- f) sämtliche steuerlichen Pflichten.
(5) Streitigkeiten zwischen Händler und Käufer sind zwischen den Vertragsparteien zu klären. SecondSpin bietet im Kundenservice eine moderate Vermittlungshilfe, übernimmt jedoch keine Schiedsfunktion.
§ 8 Vergütung und Preisbestandteile
(1) Mögliche Bestandteile der Vergütung sind die nachfolgend genannten Gebührenarten. Ob und in welcher Höhe eine Gebühr anfällt, ergibt sich aus der jeweils geltenden Preisliste (siehe Hinweis oben); ohne dortige Festlegung ist die betreffende Gebühr nicht geschuldet:
- a) eine monatliche Grundgebühr (Listing-/Storefront-Plan);
- b) eine einmalige Einrichtungsgebühr;
- c) eine Erfolgs-/Verkaufsprovision in Prozent vom Endverkaufspreis (ggf. zzgl. Mindestprovision in EUR);
- d) Gebühren für Premium-Funktionen (hervorgehobene Platzierung, Top-Listing);
- e) Sondergebühren für Bulk-Importe, Sonder-Onboarding.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. SecondSpin stellt B2B-Rechnungen gem. §§ 14, 14a UStG.
(3) Die Erfolgsprovision wird mit Eintritt des Verkaufserfolgs fällig. Als Verkaufserfolg gilt grundsätzlich die Bestätigung der Abholung bzw. die Übergabe der Sendungsdaten im Plattform-Handover-Flow.
(4) Abrechnung. Monatlich nachträglich; Rechnungsbetrag fällig binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum.
(5) Verzug. Verzugszinsen gem. § 288 Abs. 2 BGB (9 Pp über Basiszinssatz) zzgl. Pauschale von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Bei anhaltendem Verzug ist SecondSpin zur Kontosperrung berechtigt (§ 12).
(6) Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
(7) Preisänderungen werden 30 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Händler kann zum Wirksamwerden außerordentlich kündigen.
§ 9 Bewertungs- und Verifikationssystem
(1) Käufer können nach abgeschlossenem Verkauf Bewertungen (Sterne, Sub-Scores zu Zustand, Daten-Korrektheit, Kommunikation, Übergabe) abgeben.
(2) Der Händler darf weder Käufer gegen Vergünstigung zu positiven Bewertungen bewegen noch eigene oder gefälschte Bewertungen platzieren.
(3) SecondSpin entfernt rechtswidrige, beleidigende, unwahre oder offensichtlich missbräuchliche Bewertungen (Art. 16 DSA).
(4) Verifikations-Badges(„Verifizierter Händler", „Top-Verkäufer") werden auf Grundlage objektiver Kriterien vergeben und können bei Unterschreiten der Kriterien entzogen werden.
(5) Ranking-Transparenz. Die Hauptparameter, nach denen Inserate in den Suchergebnissen geordnet werden, sind gemäß Art. 5 P2B-VO: die Passgenauigkeit zum gesuchten Fahrzeug bzw. zur gesuchten Größe (Fitment), die Vollständigkeit und Qualität des Inserats (u. a. Fotos, Zustands- und Reifenangaben), die vom Käufer gewählte Sortierung (z. B. Preis, Preis-Leistung, Aktualität) sowie Verkäuferbewertungen. Eine entgeltliche Hervorhebung einzelner Inserate (Top-Listing) wird als solche gekennzeichnet. Bezahlte Platzierung beeinflusst das Ranking nur im gekennzeichneten Umfang.
§ 10 Rechte an Inhalten
(1) Der Händler räumt SecondSpin an allen eingestellten Inhalten (Bilder, Texte, Logos, Beschreibungen) ein einfaches, weltweites, übertragbares, unterlizenzierbares, vergütungsfreies Nutzungsrecht ein, beschränkt auf:
- a) Veröffentlichung und Bewerbung des Inserats auf der Plattform und in verbundenen Distributions- und Marketingkanälen (Google, Newsletter, Social-Media),
- b) interne Plattformverwaltung (Backups, Analyse, technische Verarbeitung).
(2) Das Nutzungsrecht ist begrenzt auf die Dauer der Veröffentlichung zzgl. archivarischer Zwecke (max. 24 Monate nach Inseratsende).
(3) Der Händler sichert zu, dass er an allen Inhalten die erforderlichen Rechte (Urheber-, Marken-, Persönlichkeits-, Datenschutzrechte) innehat.
(4) Die SecondSpin-Marke, das Logo, die Website-Inhalte und die Plattform-Software bleiben ausschließliches Eigentum von SecondSpin.
§ 11 Datenschutz und DSGVO
(1) SecondSpin verarbeitet personenbezogene Daten des Händlers gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Einzelheiten siehe Datenschutzerklärung.
(2) Soweit der Händler Käuferdaten zur Vertragsabwicklung erhält, ist er insoweit eigenständig Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO und insbesondere verpflichtet:
- a) Daten ausschließlich zur Abwicklung des konkreten Kaufvertrages und damit verbundener gesetzlicher Pflichten (z. B. § 147 AO) zu verarbeiten,
- b) den Käufer in der eigenen Datenschutzerklärung transparent zu informieren,
- c) angemessene TOMs gemäß Art. 32 DSGVO zu treffen,
- d) bei Datenschutzverletzungen die Meldepflichten nach Art. 33, 34 DSGVO eigenständig zu erfüllen,
- e) Daten nach Wegfall des Zwecks zu löschen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
(3) Käuferdaten dürfen nicht für eigenes Direktmarketing oder Newsletter verwendet werden, soweit der Käufer dem Händler gegenüber nicht ausdrücklich eingewilligt hat.
(4) SecondSpin und Händler sind keine gemeinsam Verantwortlichen i. S. v. Art. 26 DSGVO im Hinblick auf die jeweils eigenen Verarbeitungsvorgänge.
§ 12 Sperrung, Suspendierung und Beendigung einzelner Rechte
(1) SecondSpin ist berechtigt, das Händler-Konto vorübergehend zu sperren (Status suspended) bei:
- a) Verstoß gegen wesentliche Pflichten dieser AGB,
- b) begründetem Verdacht (Sicherungsmaßnahme zur Aufklärung),
- c) Zahlungsrückständen,
- d) gesetzlicher oder behördlicher Anordnung,
- e) Sicherheitsrisiken für Plattform oder Dritte.
(2) Vor einer Suspendierung wird der Händler — soweit dem nicht zwingende Gründe entgegenstehen — angehört und erhält Gelegenheit zur Stellungnahme bzw. Mängelbeseitigung (Art. 4 P2B-VO).
(3) Sofortige Sperrung ist ausnahmsweise zulässig bei besonders schweren Verstößen (strafrechtlich relevantes Verhalten, gravierende Sicherheitsrisiken, gerichtliche Anordnungen).
(4) Begründungsmitteilungen erfolgen in Textform unter Angabe der konkreten Tatsachen (Art. 4 P2B-VO, Art. 17 DSA).
(5) Während einer Suspendierung sind Inserate nicht öffentlich abrufbar; laufende Verträge mit Käufern sind dennoch ordnungsgemäß zu erfüllen.
§ 13 Laufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt mit Freischaltung des Händler-Kontos (Status verified) und läuft auf unbestimmte Zeit.
(2) Ordentliche Kündigung: mit Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform, soweit nicht im Einzelvertrag eine abweichende Mindestlaufzeit vereinbart.
(3) Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei:
- a) wesentlichen oder wiederholten AGB-Verstößen,
- b) Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen nach Mahnung,
- c) Insolvenz oder Insolvenzantrag des Händlers,
- d) erheblicher Rufschädigung der Plattform,
- e) wiederholten begründeten Käuferbeschwerden trotz Abmahnung,
- f) Verstoß gegen § 5 Abs. 3 (verbotene Inhalte).
(4) Nach Wirksamwerden werden die Inserate aus der öffentlichen Ansicht entfernt; der Händler bleibt zur Abwicklung laufender Kaufverträge verpflichtet.
(5) Der Händler kann seinen Account jederzeit im Backoffice löschen lassen; Abwicklungspflichten bestehen fort.
(6) Fällige Vergütungsansprüche bleiben unberührt.
§ 14 Haftung von SecondSpin
(1) SecondSpin haftet unbegrenzt für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung und nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SecondSpin nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch begrenzt auf den vom Händler an SecondSpin in den letzten 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis gezahlten Gesamtbetrag.
(3) Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere entgangener Gewinn, ausgebliebene Verkäufe, mittelbare Folgeschäden — ist ausgeschlossen.
(4) SecondSpin haftet nicht für:
- a) Inhalt von Inseraten und die Erfüllung von Kaufverträgen zwischen Händler und Käufer,
- b) Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft des Käufers,
- c) Eignung, Verkehrssicherheit oder Mangelfreiheit der vom Händler angebotenen Produkte,
- d) Ausfall externer Dienstleister (Hosting, Zahlung, Logistik),
- e) Schäden infolge unbefugter Kontonutzung Dritter, soweit der Händler die Zugangsdaten nicht hinreichend geschützt hat,
- f) höhere Gewalt.
(5) Haftungsprivileg als Vermittlungsdienst. SecondSpin nimmt die Privilegien der §§ 7 ff. DDG / Art. 6 DSA in Anspruch; keine aktive Überwachungspflicht.
(6) Die Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
§ 15 Freistellung
(1) Der Händler stellt SecondSpin von sämtlichen Ansprüchen Dritter (Käufer, Mitbewerber, Rechteinhaber, Verbraucherschutzverbände, Behörden) frei, die im Zusammenhang mit den vom Händler eingestellten Inseraten, den abgeschlossenen Kaufverträgen, der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder dem Verstoß gegen verbraucherschützende Vorschriften erhoben werden.
(2) Die Freistellungspflicht erstreckt sich auf alle erforderlichen Kosten der zweckentsprechenden Rechtsverteidigung einschließlich Anwaltskosten.
(3) Der Händler übermittelt SecondSpin unverzüglich alle erforderlichen Informationen und Beweismittel.
(4) Bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden von SecondSpin entfällt die Freistellungspflicht.
§ 16 Beschwerdemanagement und außergerichtliche Streitbeilegung (Art. 11, 12 P2B-VO)
(1) Internes Beschwerdemanagement. Beschwerden können kostenfrei in Textform an secondspin24.de@gmail.com gerichtet werden.
(2) SecondSpin bestätigt den Eingang unverzüglich und bearbeitet die Beschwerde innerhalb angemessener Frist, in der Regel binnen 30 Tagen. Eine begründete Entscheidung wird in Textform mitgeteilt.
(3) Außergerichtliche Streitbeilegung gemäß Art. 12 P2B-VO. SecondSpin ist ein kleines Unternehmen im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG (weniger als 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. EUR Jahresumsatz). Für kleine Unternehmen besteht nach Art. 12 Abs. 5 P2B-VO keine Pflicht, in diesen AGB Mediatoren zu benennen. SecondSpin ist gleichwohl bereit, Streitigkeiten zunächst über das interne Beschwerdemanagement (Abs. 1) gütlich beizulegen.
(4) Außergerichtliche Streitbeilegung schließt den Rechtsweg nicht aus.
§ 17 Änderungen dieser AGB
(1) SecondSpin ist berechtigt, diese AGB anzupassen, wenn
- a) zwingende gesetzliche Anforderungen, Rechtsprechung oder behördliche Anordnungen dies erfordern,
- b) die Anpassung notwendig ist, um eine Regelungslücke aufgrund Plattform-Weiterentwicklung zu schließen,
- c) die Anpassung das Vertragsverhältnis im Sinne eines billigen Interessenausgleichs verbessert,
- d) sich die wirtschaftlichen oder technischen Rahmenbedingungen wesentlich ändern.
(2) Änderungen werden mindestens 15 Tage vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Rein redaktionelle oder zugunsten des Händlers wirkende Änderungen können fristlos in Kraft treten.
(3) Widerspricht der Händler nicht binnen 15 Tagen in Textform, gelten die Änderungen als angenommen. SecondSpin weist in der Mitteilung gesondert auf diese Folge hin.
(4) Bei fristgerechtem Widerspruch ist der Händler berechtigt, außerordentlich zu kündigen; SecondSpin kann zum nächstmöglichen Zeitpunkt ordentlich kündigen.
(5) Wesentliche Änderungen (Gebühren-Erhöhungen, signifikante Funktionsabschaltungen) erfordern eine Vorankündigung von 30 Tagen (Art. 3 P2B-VO).
§ 18 Schlussbestimmungen
(1) Anwendbares Recht: Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
(2) Gerichtsstand: Soweit der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand Kelsterbach. SecondSpin ist auch berechtigt, den Händler an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Textform. Änderungen bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Textformklausel selbst.
(4) Salvatorische Klausel. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die übrigen Regelungen nicht. An die Stelle tritt die wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
(5) Übertragung. SecondSpin ist berechtigt, Rechte und Pflichten auf einen Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern der Schutz des Händlers nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Der Händler wird informiert und kann außerordentlich kündigen.
(6) Sprache. Vertragssprache ist Deutsch.
(7) Online-Streitbeilegung. Hinweis gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO:ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform ist primär für Verbraucher gedacht; im B2B-Verhältnis nicht einschlägig.
Kontakt
Paul Georgi (Einzelunternehmer) · Second Spin 24
Heegwaldstraße 16, 65451 Kelsterbach
E-Mail: secondspin24.de@gmail.com
Telefon: +49 15758155660
Diese Version ist abgelegt unter lib/legal/haendler-agb-v1.md. Frühere Versionen auf Anfrage.